Donnerstag, 4. Juli 2013

Krefelder Demo gegen das Nichtraucherschutzgesetz

Quelle:
Krefelder Demo gegen Rauchverbot


Gastronomie leidet immer mehr unter dem RaucherschutzgesetzPDFDruckenE-Mail
Dienstag, den 25. Juni 2013 um 15:08 Uhr
Seit dem 1. Mai 2013 ist das Rauchen in der Gastronomie in Nordrheinwestfalen (NRW) auch ohne Ausnahme komplett untersagt.
In den ersten Wochen nach dem Inkrafttreten des neuen Raucherschutzgesetztes zeigt sich allerdings, was die neue Marschroute veranlasst durch die Rot/Grüne Regierung im Landtag tatsächlich an Schaden und Problemen mit sich bringt. Gastronomen klagen immer mehr über verwaiste Lokalitäten, an etablierten Kneipentagen, wie zum Beispiel der Freitagabend in Krefeld sind Seidenstadts Gastronomen fast alleine in Ihren Kneipen und warten auf den dringend benötigten Besuch. Dies liegt nicht am schönen Wetter, was bekanntlich ja noch auf sich warten lässt, es ist die Spaltung und das rege Treiben mit dem ständigen vor die Türe gehen was die Raucher dazu veranlasst von einem Besuch in der Gastronomie abzusehen. Neben der stetigen Unruhe innerhalb der Lokalalitäten durch Rauchergänge beklagen sich auch zahlreiche Nichtraucher, dass Sie während des Zigarettengangs der Freunde und Bekannten quasi verwaist auf dem Platz verharren oder gar aus Sympathie das Lokal ebenfalls kurz mit verlassen. Dieses bringt dem Gastronomen ganz neue und bisher unbekannte Probleme, die Lärmbelästigung durch qualmende Besucher, die sich noch in die Gastronomie verirrt haben, nimmt dramatisch und unzumutbar für die Nachbarschaft zu. Auch hier sieht der Gesetzgeber vor, dass der Gastronom, dem man schon die Grundlage der Existenz gefährdet durch ein Raucherschutzgesetz was in dieser Form auch einen gravierenden Eingriff in die Geschäftsvielfalt darstellt, für die Ruhe außerhalb seiner Räumlichkeiten Sorge zu tragen hat. So eine Momentaufnahme vom Freitagabend, als vor dem „Zoozies“ auf der Uerdingerstraße (Szenelokal in der Krefelder Innenstadt mit einem Öffnungstag pro Woche) knapp 100 Besucher der Suchtbefriedigung um die Mitternachtsstunden  nachgingen.

Ein nicht zu vermeidender Lärmpegel, den die Nachbarschaft auch schon zwei Straßen im Umkreis aufnehmen konnte war die logische Konsequenz. Dem Gastronomen, der sich noch an dieser Stelle über einen guten Zuspruch seines Etablissements freuen kann, ist keinerlei Vorwurf zu machen, wie soll er ohne die entsprechenden Räumlichkeiten dieses Treiben unterbinden? Gleiches im bekannten „Diebels Fasskeller“ – dort bietet sich zwar die Möglichkeit der kurzfristigen Suchtbefriedigung auf dem anliegenden eigenen Biergartengelände, aber auch dieser ist nach 22 Uhr für die Nachbarschaft vor Lärmbelästigungen durch Unterhaltungen zu schützen, was sich überhaupt nicht realisieren lässt. Alleine diese beiden Beispiele zeigen auf, was die Gesetzesänderung tatsächlich für Auswirkungen hat. Es eröffnen sich dem Gewerbetreibenden zahlreiche Probleme, die er leider nicht bewerkstelligen kann und zu allem Übel wird ein Vergehen auch noch mit drakonischen Strafen belegt, welche die Gastronomen aller Voraussicht nach bei weiter ausbleibenden Gästezuspruch nicht begleichen können was zur Konsequenz ein weiteres „Kneipensterben“ zur Folge hat.



Betrachtet man Objektiv die ganze Situation, werden hier zahlreiche Arbeitsplätze unnötig in Gefahr gebracht“ so ein Gastronom im Gespräch mit der Redaktion. Nicht nur die Gastronomen sondern auch die Zulieferungsindustrie bekommt diese Entwicklung im vollen Umfang zu spüren. Taxiunternehmen klagen ebenfalls über einen drastischen Rückgang gerade im Wochengeschäft, was einen weiteren abhängigen Zweig komplett um seine Existenz bringen kann. Krefelds Gastronomen machen nun ebenfalls Mobil, am 4.7.2013 sind nach dem Vorbild anderer Großstädte in NRW Demonstrationen zum Raucherschutzgesetz angesetzt. Ab 16.00 Uhr wird eine friedliche Protestkundgebung auf dem Krefelder Theaterplatz auf die Probleme und die Existenzängste vieler Krefelder Wirte und Gastronomiebetreiber hinweisen. So bleibt allen direkt und indirekt Betroffenen nur die Hoffnung, dass die aktuelle Regierung noch einmal einlenkt und die vorhergehende, bereits schon etablierte und tolerante Regelung wieder herbeiführt.

Meine Haltung hierzu:

Ich bin Nichtraucher und habe es schon in der Vergangenheit immer als äusserst störend empfunden, dass ich überall wie selbstverständlich zugequalmt wurde. Wenn ich heim kam rochen meine Klamotten, meine Haare und meine Haut wie ein kalter Aschenbecher. Mag sein, dass Raucher das nicht riechen, als Nichtraucher ist es aber sehr unangenehm. Also hieß es Wäsche sofort in die Waschmaschine werfen und erstmal komplett duschen bevor ich ins Bett konnte. Aber was mich am meisten gestört hat war, und dafür kann keiner was, dass ich bei zuviel Kontakt mit Nikotin Ausschlag bekomme, vorzugsweise im Gesicht. Das fühlt sich nicht nur mies an, das sieht auch abstossend aus.

Dennoch bin auch ich gegen das strikte Nichtrauchergesetz. Ich war schon früher in Läden, die eine gute Abzugshaube hatten. Selbst wenn Raucher am Nachbartisch standen hat man es garnicht so stark bemerkt.

Ich könnte sehr gut damit leben, diese Vorschrift für Erlebnislokale wieder abzuschaffen, wenn im Umkehrschluss die Betreiber verpflichtet würden, entsprechende Abzugsanlagen zu installieren und dafür zu sorgen, dass sie auch funktionieren. Ich denke, das wäre ein Kompromiss, der Nichtraucher und ja letztlich auch andere Raucher, vor zu starkem Passivrauchen und den anderen unangenehmen Folgen schützt. Damit sollten auch Betreiber und die Raucher leben können?

Nur in Restaurants würde ich dieses Nichtrauchergesetz gerne durchgesetzt haben. Denn wenn ich ausgehe und viel Geld für ein leckeres Essen bezahle, dann würde ich das auch gerne geniessen können. Das sollte aber eigentlich jeder nachvollziehen können

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